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   FG Münster, 10.07.2013 - 10 K 1769/11 E   

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FG Münster, 10.07.2013 - 10 K 1769/11 E (https://dejure.org/2013,21786)
FG Münster, Entscheidung vom 10.07.2013 - 10 K 1769/11 E (https://dejure.org/2013,21786)
FG Münster, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 10 K 1769/11 E (https://dejure.org/2013,21786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Fahrtkostenabzug eines Steuerberaters für Fahrten zum Hauptauftraggeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte: Unbeschränkter Abzug der Fahrtkosten eines selbständigen Steuerberaters zu seinem Hauptauftraggeber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsausgaben - Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte: Unbeschränkter Abzug der Fahrtkosten eines selbständigen Steuerberaters zu seinem Hauptauftraggeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de PDF, S. 1 (Pressemitteilung)

    Voller Betriebsausgabenabzug für Fahrten eines Steuerberaters zu seinem Hauptauftraggeber

  • IWW (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale gilt nicht für Fahrten eines Steuerberaters zu seinem Hauptauftraggeber

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Voller Betriebsausgabenabzug für Fahrten eines selbstständigen Steuerberaters zu seinem Hauptauftraggeber

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fahrten eines Steuerberaters zu seinem Auftraggeber voll abziehbar

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fahrtkostenabzug eines Steuerberaters für Fahrten zum Hauptauftraggeber

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Voller Betriebsausgabenabzug für Fahrten eines StB zu seinem Hauptauftraggeber

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Voller Betriebsausgabenabzug für Fahrten eines Steuerberaters zu seinem Hauptauftraggeber

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Betriebsausgabenabzug für Fahrten eines Freiberuflers zum Hauptauftraggeber

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Voller Betriebsausgabenabzug für Fahrten eines Steuerberaters zu seinem Hauptauftraggeber zulässig - Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs nicht gerechtfertigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1739
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02

    Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand bei

    Auszug aus FG Münster, 10.07.2013 - 10 K 1769/11
    Diese Durchbrechung des Prinzips des Begrenzung sei im Grundsatz sachlich gerechtfertigt (BFH-Urteil vom 11.5.2005 VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782), da sich ein Arbeitnehmer bei einer auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegten (regelmäßigen) Arbeitsstätte in unterschiedlicher Weise auf die immer gleichen Wege einstellen und so auf eine Minderung der Wegekosten hinwirken könne.

    Dies sei insbesondere bei Auswärtstätigkeiten der Fall (BFH-Urteile vom 11.5.2005 VI R 7/02, BStBl II 2005, 782 und VI R 70/03, BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785; vgl. auch BFH-Urteil vom 10.4.2008 VI R 66/05, BStBl II 2008, 825).

  • BFH, 10.07.2008 - VI R 21/07

    Betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige

    Auszug aus FG Münster, 10.07.2013 - 10 K 1769/11
    Die Vorschrift kommt demnach auch dann nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Kunden des Arbeitgebers längerfristig eingesetzt ist (BFH-Urteile vom 10.7.2008 VI R 21/07, BStBl II 2009, 818; vom 9.7.2009 VI R 21/08, BStBl II 2009, 822).

    Dementsprechend ist der BFH in seinem Urteil vom 10.7.2008 VI R 21/07, BStBl II 2009, 818 auch bei einem Arbeitnehmer, der vorübergehend ausschließlich am Betriebssitz eines Kunden für seinen Arbeitgeber tätig ist, davon ausgegangen, dass dieser typischerweise nicht die Möglichkeit hat, sich auf diese Tätigkeitsstätte einzustellen.

  • BFH, 09.07.2009 - VI R 21/08

    Tätigkeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte

    Auszug aus FG Münster, 10.07.2013 - 10 K 1769/11
    Zudem sei nach dem BFH-Urteil vom 9.7.2009 VI R 21/08, BStBl II 2009, 822 die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte.

    Die Vorschrift kommt demnach auch dann nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Kunden des Arbeitgebers längerfristig eingesetzt ist (BFH-Urteile vom 10.7.2008 VI R 21/07, BStBl II 2009, 818; vom 9.7.2009 VI R 21/08, BStBl II 2009, 822).

  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvL 12/68

    Herabsetzung der Kilometer

    Auszug aus FG Münster, 10.07.2013 - 10 K 1769/11
    Das Erfordernis einer entsprechenden Auslegung ergibt sich insbesondere aus der bereits nach der bisherigen Rechtsprechung zum Betriebsstättenbegriff verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Unternehmern in Bezug auf den Abzug von Fahrtkosten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeits- bzw. Betriebsstätte (vgl. BVerfG-Beschluss vom 2.10.1969 1 BvL 12/68, BVerfGE 27, 58; so auch Urteile des Finanzgerichts Münster vom 22.3.2013 4 K 4834/10 E, EFG 2013, 839; des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27.10.2011 3 K 1849/09, EFG 2012, 310).
  • FG Münster, 22.03.2013 - 4 K 4834/10

    Entfernungspauschale, tatsächliche Kosten

    Auszug aus FG Münster, 10.07.2013 - 10 K 1769/11
    Das Erfordernis einer entsprechenden Auslegung ergibt sich insbesondere aus der bereits nach der bisherigen Rechtsprechung zum Betriebsstättenbegriff verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Unternehmern in Bezug auf den Abzug von Fahrtkosten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeits- bzw. Betriebsstätte (vgl. BVerfG-Beschluss vom 2.10.1969 1 BvL 12/68, BVerfGE 27, 58; so auch Urteile des Finanzgerichts Münster vom 22.3.2013 4 K 4834/10 E, EFG 2013, 839; des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27.10.2011 3 K 1849/09, EFG 2012, 310).
  • FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 3 K 1849/09

    Nur eine ("regelmäßige") Betriebsstätte i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG bei

    Auszug aus FG Münster, 10.07.2013 - 10 K 1769/11
    Das Erfordernis einer entsprechenden Auslegung ergibt sich insbesondere aus der bereits nach der bisherigen Rechtsprechung zum Betriebsstättenbegriff verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Unternehmern in Bezug auf den Abzug von Fahrtkosten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeits- bzw. Betriebsstätte (vgl. BVerfG-Beschluss vom 2.10.1969 1 BvL 12/68, BVerfGE 27, 58; so auch Urteile des Finanzgerichts Münster vom 22.3.2013 4 K 4834/10 E, EFG 2013, 839; des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27.10.2011 3 K 1849/09, EFG 2012, 310).
  • BFH, 04.06.2008 - I R 30/07

    Keine Begründung einer Betriebsstätte durch bloßes Tätigwerden in den Räumen des

    Auszug aus FG Münster, 10.07.2013 - 10 K 1769/11
    Das bloße Tätigwerden in den Räumlichkeiten des Vertragspartners genügt für sich genommen selbst dann nicht zur Begründung der erforderlichen Verfügungsmacht, wenn die Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg erbracht wird (BFH-Urteil vom 4.6.2008 I R 30/07, BStBl II 2008, 922 m.w.N.).
  • BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

    Auszug aus FG Münster, 10.07.2013 - 10 K 1769/11
    Er trägt vor, in Anlehnung an die Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteile vom 9.6.11 VI R 36/10, BStBl II 2012, 36 und VI R 55/10, BStBl II 2012, 38), wonach ein Arbeitnehmer nur noch eine regelmäßige Arbeitsstätte haben könne, sei auch bei Selbstständigen nur noch eine regelmäßige Betriebsstätte anzunehmen.
  • BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05

    Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch befristeten

    Auszug aus FG Münster, 10.07.2013 - 10 K 1769/11
    Dies sei insbesondere bei Auswärtstätigkeiten der Fall (BFH-Urteile vom 11.5.2005 VI R 7/02, BStBl II 2005, 782 und VI R 70/03, BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785; vgl. auch BFH-Urteil vom 10.4.2008 VI R 66/05, BStBl II 2008, 825).
  • BFH, 09.06.2011 - VI R 36/10

    Auswärtstätigkeit bei Einsatz in verschiedenen Filialen - Regelmäßige

    Auszug aus FG Münster, 10.07.2013 - 10 K 1769/11
    Er trägt vor, in Anlehnung an die Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteile vom 9.6.11 VI R 36/10, BStBl II 2012, 36 und VI R 55/10, BStBl II 2012, 38), wonach ein Arbeitnehmer nur noch eine regelmäßige Arbeitsstätte haben könne, sei auch bei Selbstständigen nur noch eine regelmäßige Betriebsstätte anzunehmen.
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 70/03

    Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig wechselnden

  • BFH, 19.09.1990 - X R 44/89

    Beschäftigungsstätte als Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

  • BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05

    Häusliches Arbeitszimmer

  • BFH, 26.06.2007 - V B 197/05

    Privatanteil an der Gesamtfahrleistung für die Umsatzsteuer ist zu schätzen;

  • BFH, 18.05.2005 - X B 42/04

    Räumlichkeiten, die einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden keine

  • BFH, 21.03.2001 - IV B 29/00

    Häusliches Arbeitszimmer - Betriebliche Nutzung eines Raumes - Steuerpflichtiger

  • BFH, 25.08.2015 - VIII R 53/13

    Örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung von Einkünften aus

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 10. Juli 2013  10 K 1769/11 E aufgehoben.

    Auf die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) den angefochtenen Änderungsbescheid mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1739 veröffentlichten Urteil vom 10. Juli 2013  10 K 1769/11 E aufgehoben.

  • FG Sachsen, 02.04.2014 - 8 K 718/11

    Keine offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke zwischen Wohnung und

    Die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 23. Juli 1989 IV R 55/88, BStBl. II 1990, 23) ist überholt (vgl. hierzu Urteile des FG Düsseldorf vom 19. Februar 2013 X K 829/11 E und des FG Münster vom 10. Juli 2013 10 K 1769/11 E).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 1976/12

    Betriebsstättenbegriff i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

    Vor diesem Hintergrund erscheint es nur folgerichtig, den Begriff der Betriebsstätte dem geänderten Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte dahingehend entsprechend anzupassen, dass als Betriebsstätte auch nur ein solcher Ort angesehen werden kann, an dem sich der ortgebundene Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit befindet (ebenso: Urteil des FG Baden-Württemberg vom 27. Oktober 2011 3 K 1849/09, EFG 2012 Seite 310, nicht rechtskräftig; Urteil des FG Münster vom 22. März 2013 4 K 4834/10 E, EFG 2013 Seite 839; Urteil des FG Münster vom 10. Juli 2013 10 K 1769/11 E, EFG 2013 Seite 1739).
  • FG Münster, 29.06.2017 - 10 K 3236/15
    Das Finanzgericht Münster hat der hiergegen erhobenen Klage mit Urteil vom 10.07.2013 10 K 1769/11 E, EFG 2013, 1749 stattgegeben.
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